Uhrenverordnung: SWISS PRECISION unterstützt Stellungnahme der FH
SWISS PRECISION begrüsst den Revisionsentwurf der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren. Sie trägt dem Bedürfnis der Uhrenindustrie nach Schutz der Marke Schweiz Rechnung. Als Schweizer Uhr darf nur noch bezeichnet werden, was in der Schweiz entwickelt und mehrheitlich in der Schweiz produziert wurde. So kann die Glaubwürdigkeit der für die Uhrenindustrie wertvollen Herkunftsbezeichnung „Swiss Made“ geschützt werden.
Grundsätzlich unterstützen wir die Stellungnahme des Verbandes der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH), welche mit seinen rund 500 Mitgliedern sämtliche zu dieser Industrie gehörenden Sektoren über sämtliche Sprachregionen und Preisklassen vertritt und als Dachverband die Branchenverordnung des 2013 revidierten Swissness-Gesetzes beantragt hat.
Zusätzlich zu den Änderungsanträgen der FH beantragen wir, dass während der zweijährigen Übergangszeit ausländische Komponenten noch eingebaut werden dürfen, damit ein Wertverlust auf bereits produzierte und noch nicht verkaufte Produkte verhindert werden kann.
Die Stellungnahme von SWISS PRECISION als Ganzes finden Sie im nachfolgenden PDF.
SWISS PRECISION: Vernehmlassung zur Uhrenverordnung (139 KB)