Coronavirus – Informationen und Hilfestellungen für Unternehmen (Update vom 30.4. 10:00 Uhr)
Die Zahl der Infektionsfälle des Coronavirus steigt in der Schweiz rasch an. Der Bundesrat hat darum am 16.3.2020 die nationale Notlage mit einschneidenden Massnahmen ausgerufen. Was gilt es nun für Schweizer Unternehmen zu beachten?
Informationsquellen der offiziellen Stellen nutzen
Aktuelle Informationen zur Situation in der Schweiz und im Ausland, sowie Empfehlungen für Unternehmen und Privatpersonen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit.
Coronavirus und Kurzarbeit
Mit der Kurzarbeit steht ein wirksames Instrument bereit, um bei Fällen wie dem unerwarteten Auftreten des Coronavirus vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen. Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu erhalten. Wichtige Informationen zur Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus inklusive der notwendigen Dokumente und Formulare finden Sie hier. Ein nützliches Merkblatt zur Abrechnung von Kurzarbeit finden Sie ganz unten als Download. Falls Sie bei der Abrechnung Hilfe brauchen, dann melden Sie sich bei uns (info@swiss-precision.ch, Tel. 032 626 24 29).
Coronavirus Erwerbsersatzentschädigung
Der Bundesrat hat Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet. Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall. Alle Informationen dazu finden Sie unter: https://www.ahv-iv.ch/corona.
COVID-19-Überbrückungskredite des Bundes
Das vom Bundesrat angekündigte Programm zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften ist am 26.3.2020 in Kraft getreten. Nun können Kreditgesuche bei der Hausbank gestellt werden. Mit Überbrückungskrediten («COVID-19-Kredite») werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Für 10% des Jahresumsatzes bis maximal CHF 500'000 werden Kredite unbürokratisch von ihrer Hausbank innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0%.
Mit dem «COVID-19-Kredit Plus» können auch Beträge über 500'000 CHF beantragt werden. Diese werden aber nur zu 85% vom Bund abgesichert, gelten ebenfalls nur bis zu einem Jahresumsatz von 10% (maximal 20 Mio. CHF) und können erst nach dem «COVID-19-Kredit» beantragt werden. Die «COVID-19-Kredite Plus» sind aktuell mit 0.5 Prozent zu verzinsen. Alle Informationen zu diesem Instrument finden Sie unter https://covid19.easygov.swiss. Dort können Sie auch direkt das Antragsformular ausfüllen und herunterladen.
COVID-19: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
In den meisten Unternehmen wird die Arbeit trotz Coronavirus fortgesetzt. In diesen Unternehmen hat der Arbeitgeber dabei besondere Verpflichtungen und es gilt, die Massnahmen des Bundesrates in Bezug auf die Hygiene- und Distanzregeln umzusetzen. Das entsprechende Merkblatt und die Checklisten finden Sie hier.
Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Die Pflicht, ein Schutzkonzept erarbeiten zu müssen, richtet sich auch an diejenigen Betriebe, welche ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten. Falls sie bereits über ein Schutzkonzept verfügen, müssen sie überprüfen, ob dieses den Vorgaben des Muster-Schutzkonzepts entspricht und gegebenenfalls die nötigen Anpassungen vornehmen. Falls sie noch kein Schutzkonzept haben, müssen sie ein solches erstellen und umsetzen. Für all diese Anpassungen wird ihnen eine angemessene Frist gewährt. Weitere Informationen und Vorlagen finden Sie unter https://backtowork.easygov.swiss.
Leitfaden für Arbeitgeber des Schweizerischer Arbeitgeberverbands
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat einen Ratgeber zusammengestellt, der für Arbeitgeber von besonderem Interesse ist. Publiziert werden unter anderem Empfehlungen der SAV-Mitglieder, aber auch wichtige Mitteilungen von BAG, Seco und weiteren Behörden sowie Organisationen. Den Leitfaden finden Sie hier. Auf dieser Seite werden verschiedene Hilfsmittel aufgeschaltet und aktualisiert. Zahlreiche weitere Praxistipps sind dem Pandemieplan-Handbuch des BAG zu entnehmen (vgl. Download-Bereich unten).
Was Schweizer KMU gemäss S-GE beachten sollten
Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die international tätig sind, verfügen sehr oft über Vertriebspartner vor Ort. Generell wird geraten, sich mit den lokalen Partnern auszutauschen und sich auch zu überlegen, wie dringlich eine Reise ins Ausland, besonders nach China, tatsächlich ist. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.