Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung
Das neue Coronavirus wirkt sich auch auf die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung («Lehrabschlussprüfungen») aus. Die Berufslernenden sollen trotz Corona-Virus wie in den Vorjahren ihren Lehrabschluss mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis bzw. einem eidg. Berufsattest realisieren können. Dies gilt auch für die Berufsmaturität.
Die Arbeiten für ein national abgestimmtes und auf die gegebenen Umstände angepasstes Verfahren laufen auf Hochtouren. Die Verbundpartner der Berufsbildung haben sich heute auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Ziel ist es, allen Lernenden der beruflichen Grundbildung im Sommer 2020 die Möglichkeit eines Abschlusses zu gewähren, inkl. Berufsmaturität I und II.
Die Verbundpartner rufen die Akteure der Berufsbildung auf, mit der Durchführung der anstehenden Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung zu warten, bis entsprechende Empfehlungen vorliegen. Die Verbundpartner werden die Akteure jeweils zeitnah über die Entwicklungen informieren und sie laufend in die Überlegungen einbinden.
Weitere Ausführungen dazu finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Aufruf Verbundpartner QV 2020 (404 KB)